Für die Förderung des Offshore-Studiums bestehen verschiedene Möglichkeiten:

Zunächst steuerlich: die Fortbildungskosten können bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierfür gibt es eine Reihe von Bedingungen, die am besten individuell mit einem Steuerberater abgeklärt werden. Einen ersten Überblick gibt es zum Beispiel hier.

Die Zuständigkeit für Bildung und Bildungsförderung liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Bundesländern. Hier gibt es landesspezifische Programme zur direkten oder indirekten finanziellen Unterstützung bestimmter Formen der Weiterbildung (z.B. Bildungsurlaub). Eine Übersicht über die Angebote und Bedingungen der jeweiligen Bundesländer finden Sie hier.

Ab April 2013 können erstmals auch Weiterbildungsstudiengänge über einen KfW-Studienkredit flexibel finanziert werden. Der einkommens- und bonitätsunabhängige KfW-Studienkredit steht dann allen Studierenden offen, die bei Antragstellung maximal 44 Jahre alt sind. Die Online-Antragstellung ist ab dem 01.01.2013 möglich, Finanzierungsstart ab dem 01.04.2013. Weiterführende Informationen zum neuen Studienkredit finden Sie hier.

Eine gute Übersicht über Fördermöglichkeiten bietet auch die Stiftung Warentest mit Ihrem Leitfaden „Weiterbildung finanzieren“ (Aktualisierte Ausgabe März 2012).

Für weitere Fragen, sprechen Sie uns gerne an.

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